Anhängelasterhöhung VW T6/T6.1 ab Baujahr 04.2015 auf bis zu 3.200 kg
Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 2.800 kg auf bis zu 3.200 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 15,7 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 2.800 kg auf bis zu 3.200 kg
D-Wert: bis 15,7 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 6.300 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit 4x2 beträgt das zulässige Zuggesamtgewicht nach der Umrüstung 6.200 kg.
2. Bei Fahrzeugen mit 4motion beträgt das zulässige Zuggesamtgewicht nach der Umrüstung 6.300 kg.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer per DPD
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss mit dem Fahrzeug noch bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. GTÜ oder KÜS) nach §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden. Mit der Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass hier noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.
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