Anhängelasterhöhung
Mit einer Anhängelasterhöhung oder Zuglasterhöhung ist eine Erhöhung der vom Hersteller eingetragenen zulässigen Anhängelast eines Fahrzeuges möglich. Die Anhebung erfolgt auf das maximale zulässige Gesamtgewicht des jeweiligen Modelles, die serienmäßige Stützlast bleibt dabei unverändert.
Ausnahme sind M1G Fahrzeuge. Hier ist es möglich auf das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichtes zu erhöhen, allerdings nicht mehr als 3.500 kg. Dies ist begründet auf der europäischen Regelung, dass Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg eine Auflaufbremse beim Anhänger haben müssen. Auch bei M1G-Fahrzeugen bleib die Stützlast unverändert.
Folgende Anforderungen gelten bei einer Zuglasterhöhung:
- Jedes Fahrzeug mit einer einer Anhängelast von über 3.500 kg braucht eine durchgehende Bremsanlage. Außerdem wird das Zuggesamtgewicht (=Fahrzeug + Anhänger) berücksichtigt und erhöht.
- Bei einigen Fahrzeugen beträgt das zulässige Gesamtgewicht + Anhänger nicht dem Zuggesamtgewicht, sondern ist etwas reduziert, da bei der Beladung von Anhänger und Zugfahrzeug die Zuladung berücksichtigt werden muss, damit das Zuggesamtgewicht nicht überschritten wird.
- Eine Anhängelasterhöhung ist bis zu einer Steigung von maximal 8 % möglich.
- Der D-Wert der Anhängerkupplung muss ausreichend sein, sonst muss die Kupplung gegen eine geeignete ersetzt werden. Bei einigen Fahrzeugmodellen braucht man sogar eine speziell angefertigte Kupplung, da die serienmäßig verbauten nicht ausreichend sind.
Um zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir in jedem Fall den Fahrzeugschein des Fahrzeugs, das aufgelastet werden soll und wenn schon vorhanden, ein Foto vom Typenschild der Anhängerkupplung.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen per Fax an: (0 21 31) 79 77 79 oder per Email an: info@mad-vertrieb.de, wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
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