Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 2.800 kg auf bis zu 3.200 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 15,7 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 2.800 kg auf bis zu 3.200 kg
D-Wert: ab 15,7 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 6.300 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit 4x2 beträgt das zulässige Zuggesamtgewicht nach der Umrüstung 6.200 kg.
2. Bei Fahrzeugen mit 4motion beträgt das zulässige Zuggesamtgewicht nach der Umrüstung 6.300 kg.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
- Foto vom Fahrzeugschein und/oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
- Bei Wohnmobilen brauchen wir zusätzlich das Typenschild vom Basisfahrzeug.
- Foto vom Typenschild des Querträgers der Anhängerkupplung (nicht Kugelkopf) oder Mitteilung der Daten, falls bereits eine Anhängerkupplung vorhanden ist.
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.
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