Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 2.400 kg auf bis zu 2.500 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 11,77 kN bis 12,26 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 2.400 kg auf bis zu 2.500 kg
Stützlast: ab 96 kg bis 100 kg
D-Wert: von 11,77 kN bis 12,26 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 5.000 kg
Steigung: maximal 8 %
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.