Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 2.000 kg auf bis zu 2.600 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 11,09 kN bis 13,34 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 2.000 kg auf bis zu 2.600 kg
D-Wert: von 11,09 kN bis 13,34 kN
Stützlast: ab 80 kg bis 104 kg
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 5.350 kg
Steigung: maximal 8 %
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.