Anhängelasterhöhung VW T4, Typ 70X ab Baujahr 07.1990 auf bis zu 3.000 kg
Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf bis zu 3.000 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht bzw. das 1,5-fache des zuässigen Gesamtgewichts bei M1G/N1G:
Maximale Anhängelast: auf bis zu 3.000 kg
D-Wert: ab 13,05 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht:
Steigung: maximal 8 %
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer per UPS
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss mit dem Fahrzeug noch bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. GTÜ oder KÜS) nach §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden. Mit der Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass hier noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.
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