Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf 2.300 kg bis zu 3.200 kg, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 11,35 kN bis 13,89 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: auf 2.300 kg bis zu 3.200 kg
Stützlast: ab 92 bis 128 kg
D-Wert: ab 11,35 kN bis 13,89 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 5.750 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit 4WD auf 3.050 kg bis 3.200 kg möglich, eine zusätzliche Umschreibung auf M1G ist notwendig, hierfür fallen höhere TÜV Gebühren an.
2. Bei Fahrzeugen mit 2WD auf 2.300 kg bis 2.410 kg möglich, jedoch nicht mehr als maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.