Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 1.930 kg auf bis zu 2.700 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 9,47 kN bis 11,67 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 1.930 kg auf bis zu 2.700 kg
Stützlast: 77,2 bis 108 kg
D-Wert: ab 9,47 bis 11,67 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 4.843 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit AWD auf 2.200 kg bis 2.700 kg möglich, eine zusätzliche Umschreibung auf M1G ist notwendig, hierfür fallen höhere TÜV Gebühren an.
2. Bei Fahrzeugen mit 2WD auf 1.930 kg bis 2.125 kg möglich, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.