Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 1.800 kg auf bis zu 3.000 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 9,06 bis 12,62 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 1.800 kg auf bis zu 3.000 kg
Stützlast: 72 bis 120 kg
D-Wert: ab 9,09 bis 12,62 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 5.050 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit Allrad auf 1.800 kg bis 3.000 kg möglich, eine zusätzliche Umschreibung auf M1G ist notwendig, hierfür fallen höhere TÜV Gebühren an.
2. Bei Fahrzeugen mit 2WD auf 1.800 kg bis 2.235 kg möglich, jedoch nicht mehr als maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer per DPD
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss mit dem Fahrzeug noch bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. GTÜ oder KÜS) nach §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden. Mit der Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass hier noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.