Auflastung VW T2/T3 ab Baujahr 05.1979 bis 12.1992 auf 2.805 kg Gesamtgewicht
Gutachten zur Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts auf 2.805 kg. Es werden die serienmäßigen Stahlfelgen vorne 5,5Jx14 H2 ET38 und hinten 6Jx14 H2 ET30, Radtyp 142601, Radhersteller Südrad oder vorne und hinten 6Jx14 ET30, Radtyp 142601, Radhersteller Südrad verwendet. Alternativ können vorne und hinten ATIWE Leichtmetallfelgen 6Jx14 H2 ET30, Typ 361430 A, KBA40491, oder die original Leichtmetallfelgen 6Jx14 H2 ET30, Ersatzteilnummer 251 601 025 oder die Stahlräder 5,5Jx16 H2 ET34 (nur für Fahrzeuge bis 145 km/h Höchstgeschwindigkeit), Radtyp 161102, Radhersteller Südrad, verwendet werden. Werden andere Felgen verwendet, so müssen diese für die Tragfähigkeit 705 kg geeignet sein, die serienmäßige Spurweite des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden und es muss für die Verwendung dieser Räder ein gesondertes Gutachten vorliegen.
Besonderheiten:
- nur für Fahrzeuge mit Bremskraftverstärker
- da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer per DPD
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Auflastung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss mit dem Fahrzeug noch bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. GTÜ oder KÜS) nach §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden. Mit der Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass hier noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.
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