Zusatz-Luftfederung (Ein- oder Zweikreis/mit oder ohne Kompressor) für die Hinterachse und optional 4 Stück Leichtmetallfelgen inkl. Gutachten zur Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts auf 3.500 kg (Achslast vorne = Serie, Achslast hinten = 2.100 kg).
Erforderlich ist eine Rad-/ Reifenkombination, die für eine Traglast von min. 1.065 kg pro Rad geeignet ist. Diese bieten wir optional an (siehe Optionen).
Bitte prüfen Sie, ob die gewähle Felgengröße und die entsprechende Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (CoC) eingetragen ist und verwendet werden darf!
Reifen 16 Zoll: 255/70 R16 120/117 S BF Goodrich All-Terrain T/A KO2
Reifen 18 Zoll: 255/65 R18 111 H Goodyear UltraGrip Performance+ SUV
Besonderheiten:
- für Fahrzeuge ab EG-BE-Nummer: e5*2007/46*0080*10
- nur für 2.0 TDCi 4x4 170 PS / 125 kW
- Bitte Fahrzeugpapiere überprüfen, ob 16 Zoll-Räder verbaut werden können!
- da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Seit November 2014 sind Reifendruckkontrollsysteme bei Neuwagen gesetzlich vorgeschrieben!
Bei Bedarf haben Sie die Möglichkeit, Reifendrucksensoren optional zum Auflastungsset mit zu bestellen. Sollten Sie bereits Reifendrucksensoren in Ihren aktuellen Felgen verbaut haben, können Sie unter Umständen diese verwenden. Bei manchen Fahrzeugmodellen kann es sein, dass die Sensoren nicht automatisch von der Fahrzeugelektronik erkannt werden. Hier muss eine Fachwerkstatt ein Anlernprogramm starten.
Versandkosten: 23,00 Euro inkl. Steuer ohne Räder und 143,00 Euro inkl. Steuer mit Räder
Die Einbauzeit beträgt ca. 480 Minuten.
Zur Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Auflastung Ihres Fahrzeugs realisierbar ist, sowie im Falle einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen bzw. Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.