Gutachten zur Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts auf 9.400 kg. Das Fahrzeug wird auf folgende Werte erhöht:
Zulässige Achslast an der Vorderachse: 3.200 kg
Zulässige Achslast an der Hinterachse: 6.400 kg
Zulässiges Gesamtgewicht: 9.400 kg
Besonderheiten:
- nur für Fahrzeuge mit Luftfederung an der Hinterachse
- die serienmägig zulässige Anhängelast muss wie folgt herabgesetzt werden:
Einschränkungen im Anhängerbetrieb
| Anhänger ▾ |
Anhängelast (kg) |
Stützlast (kg) |
| mit Auflaufbremsanlage |
3500 |
140 |
| mit durchgehender Bremsanlage |
8500 |
500 |
| mit durchgehender Bremsanlage ab 8% Steigung |
7000 |
500 |
| ungebremst |
0 |
0 |
Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination im Anhängerbetrieb von 17.900 kg darf nicht überschritten werden. Bei Steigungen größer 8% darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination im Anhängerbetrieb von 13.000 kg nicht überschritten werden.
Es dürfen nur Räder des Herstellers Kronprinz, Lemmerz oder Südrad mit folgenden Rad- und Reifengrößen verwendet werden:
Verwendungsbereich Reifen
| Radgröße |
Einpresstiefe (mm) |
Mindesttragfähigkeit (kg) |
Reifengröße |
Mindes-Lastindex (LI) |
Geschwindigkeitssymbol (GSY) |
| 17,5x6,00 |
+115 |
1700 |
215/75R17,5 |
124 |
K oder L |
| 17,5x6,00 |
+115 |
1700 |
9,5R17,5 |
124 |
K oder L |
| 17,5x6,75 |
+129 |
2000 |
235/75R17,5 |
124 |
K oder L |
| 17,5x6,75 |
+129 |
2000 |
10R17,5 |
124 |
K oder L |
- da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Zur Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Auflastung Ihres Fahrzeugs realisierbar ist, sowie im Falle einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen bzw. Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.