Gutachten zur Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts auf bis zu 2.550 kg, jedoch nicht mehr als die Summe der serienmäßigen Achslasten.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
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Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Auflastung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss mit dem Fahrzeug noch bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. GTÜ oder KÜS) nach §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden. Mit der Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass hier noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.