Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 2.000 kg auf bis zu 2.700 kg bzw. auf das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 10,56 bis 12,47 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 2.000 kg auf bis zu 2.700 kg
Stützlast: 80 bis 108 kg
D-Wert: 10,56 bis 12,47 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 4.850 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit AWD ist eine Anhängelasterhöhung von 2.000 kg bis zu 2.700 kg möglich, jedoch nicht mehr als das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Eine zusätzliche Umschreibung auf M1G ist notwenig, hierfür fallen höhere TÜV-Gebühren an.
2. Bei Fahrzeugen 2WD ist eine Anhängelasterhöhung von 2.000 kg bis zu 2.700 kg möglich, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.