Anhängelasterhöhung Volvo XC70 II ab Baujahr 08.2007 auf bis zu 2.700 kg
Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 2.000 kg auf bis zu 2.700 kg bzw. auf das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 10,56 bis 12,47 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 2.000 kg auf bis zu 2.700 kg
Stützlast: 80 bis 108 kg
D-Wert: 10,56 bis 12,47 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 4.850 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit AWD ist eine Anhängelasterhöhung von 2.000 kg bis zu 2.700 kg möglich, jedoch nicht mehr als das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Eine zusätzliche Umschreibung auf M1G ist notwenig, hierfür fallen höhere TÜV-Gebühren an.
2. Bei Fahrzeugen 2WD ist eine Anhängelasterhöhung von 2.000 kg bis zu 2.700 kg möglich, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer per DPD
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss mit dem Fahrzeug noch bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. GTÜ oder KÜS) nach §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden. Mit der Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass hier noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.
Leider sind noch keine Bewertungen vorhanden. Seien Sie der Erste, der das Produkt bewertet.
Sie müssen angemeldet sein um eine Bewertung abgeben zu können. Anmelden
{{.}}
{{/content}}{{{.}}}
{{/content}}