Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 2.100 kg auf bis zu 2.500 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 11,3 bis 12,28 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 2.100 kg auf bis zu 2.500 kg
Stützlast: 84 bis 100 kg
D-Wert: 11,3 bis 12,28 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 5.005 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit Klasse M1 und N1 ist eine Anhängelasterhöhung bis zu 2.300 kg möglich, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
2. Bei Fahrzeugen mit Klasse M1G, N1G und N1 ist eine Anhängelasterhöhung bis zu 2.500 kg möglich, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.