Verstärkte starre Anhängerkupplung mit 2-Loch Flansch mit einem D-Wert von 17,2 kN inkl. Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf bis zu 3.500 kg bzw. auf das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs:
Anhängerkupplung: starr, fest verbaut mit 2-Loch Flansch
Maximale Anhängelast: bis zu 3.500 kg
Stützlast: bis 140 kg
D-Wert: 17,2 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 6.500 kg
Steigung: maximal 8 %
Montagezeit: ca. 120 Minuten
1. Bei N1 Fahrzeugen kann die Anhängelast auf 3.500 kg erhöht werden, jedoch nicht mehr als maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
2. Bei N1G Fahrzeugen kann die Anhängelast auf 3.500 kg erhöht werden.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 23,00 Euro inkl. Steuer per DPD
Bei dieser Anhängerkupplung ist kein E-Satz enthalten, kann aber separat dazu bestellt werden.
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Bei Fahrzeugen die nicht älter als 3 Monate sind und/oder nicht mehr als 1.000 km gelaufen haben, erhalten Sie das Gutachten auf Ihre Fahrgestellnummer ausgestellt, womit Sie den Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt umschreiben lassen können.
Sollten die oben genannten Vorgaben bei Ihrem Fahrzeug nicht zutreffen, erhalten Sie eine Bestätigung vom TÜV SÜD, womit Sie Ihr Fahrzeug bei einer TÜV Prüfstelle nach §13 FZV abnehmen lassen können. Mit der TÜV Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Variante noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.