Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 1.700 kg auf bis zu 2.000 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 8,42 bis 9,49 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 1.700 kg auf bis zu 2.000 kg
Stützlast: 68 bis 80 kg
D-Wert: 8,42 bis 9,49 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 3.450 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit AllGrip auf 1.700 kg bis 2.000 kg möglich.
2. Bei Fahrzeugen mit 2WD auf 1.700 kg bis 2.000 kg möglich, jedoch nicht mehr als maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer per DPD
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Bei Fahrzeugen die nicht älter als 3 Monate sind und/oder nicht mehr als 1.000 km gelaufen haben, erhalten Sie das Gutachten auf Ihre Fahrgestellnummer ausgestellt, womit Sie den Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt umschreiben lassen können.
Sollten die oben genannten Vorgaben bei Ihrem Fahrzeug nicht zutreffen, erhalten Sie eine Bestätigung vom TÜV SÜD, womit Sie Ihr Fahrzeug bei einer TÜV Prüfstelle nach §13 FZV abnehmen lassen können. Mit der TÜV Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Variante noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.