Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 1.700 kg auf bis zu 2.000 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 8,42 bis 9,49 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 1.700 kg auf bis zu 2.000 kg
Stützlast: 68 bis 80 kg
D-Wert: 8,42 bis 9,49 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 3.450 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit AllGrip auf 1.700 kg bis 2.000 kg möglich.
2. Bei Fahrzeugen mit 2WD auf 1.700 kg bis 2.000 kg möglich, jedoch nicht mehr als maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.