Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 1.830 kg auf bis zu 2.500 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 8,98 bis 11,4 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 1.830 kg auf bis zu 2.500 kg
Stützlast: 73,2 bis 100 kg
D-Wert: 8,98 bis 11,4 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 4.670 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit Allrad auf 2.100 kg bis 2.500 kg möglich, eine zusätzliche Umschreibung auf M1G ist notwendig, hierfür fallen höhere TÜV Gebühren an.
2. Bei Fahrzeugen mit 2WD auf 1.830 kg bis 2.170 kg möglich, jedoch nicht mehr als maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.