Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 2.200 kg auf bis zu 3.500 kg, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 11,66 bis 14,73 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 2.200 kg auf bis zu 3.500 kg
D-Wert: ab 11,66 bis 14,73 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 6.130 kg
Steigung: maximal 8 %
M1 Fahrzeuge: Erhöhung der Anhängelast bis zum zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs möglich.
M1G/N1/N1G Fahrzeuge: Erhöhung der Anhängelast bis zum 1,5-fachem des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs möglich, jedoch nicht mehr als 3.500 kg.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.