Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 2.200 kg auf bis zu 3.500 kg, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 11,66 bis 14,73 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 2.200 kg auf bis zu 3.500 kg
D-Wert: ab 11,66 bis 14,73 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 6.130 kg
Steigung: maximal 8 %
M1 Fahrzeuge: Erhöhung der Anhängelast bis zum zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs möglich.
M1G/N1/N1G Fahrzeuge: Erhöhung der Anhängelast bis zum 1,5-fachem des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs möglich, jedoch nicht mehr als 3.500 kg.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer per DPD
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss mit dem Fahrzeug noch bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. GTÜ oder KÜS) nach §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden. Mit der Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass hier noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.