Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf bis zu 3.000 kg, je nach Modell, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 11,1 kN bis 13,37 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: auf bis zu 3.000 kg
Stützlast: bis 120 kg
D-Wert: ab 11,1 kN bis 13,37 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 5.400 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit 4x4 auf 2.700 kg bis 3.000 kg möglich. Eine zusätzliche Umschreibung auf M1G ist notwendig, hierfür fallen höhere TÜV Gebühren an.
2. Bei Fahrzeugen mit 4x2 auf 2.100 kg bis 2.495 kg möglich, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.