Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf bis zu 3.150 kg, je nach Modell, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 11,38 bis 13,68 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: auf bis zu 3.150 kg
Stützlast: mindestens 92,8 bis 126 kg
D-Wert: 11,38 bis 13,68 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 5.650 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit quattro auf 3.150 kg möglich, eine zusätzliche Umschreibung auf M1G ist notwendig, hierfür fallen höhere Abnahmegebühren an.
2. Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb auf 2.320 kg möglich, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer per DPD
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Das Gutachten muss zusammen mit dem Fahrzeug noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §13, §15 oder §19,2 ; 3 ; 4 oder §21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden.
Nach erfolgreicher Abnahme können Sie die Änderung Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Prüfgebühr der jeweiligen Prüforganisation anfällt.